Führerscheinklassen

 
   

Amtlicher Antrag
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Behörde holt die Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein und lässt dann in der Bundesdruckerei den Führerschein drucken. Dieser Vorgang dauert 4-6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden. Für den Antrag sollten folgende Dinge möglichst zu Beginn der Ausbildung vorgelegt werden, um am Ende nicht auf die Prüfungsgenehmigung warten zu müssen.

- Sehtestbescheinigung
- 1 Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse A direkt - Ab 25 Jahre
Klasse A beschränkt - Ab 18 Jahre
Klasse A1 - Ab 16 Jahre
Klasse B - Pkw und Kfz bis 3,5t
Klasse BE - Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750kg zGM (sofern Zug nicht unter B fällt)
Klasse M - Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50ccm und 45km/h
Klasse S -
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45km/h (z.B. Quad)
Prüfbescheinigung - Mofa bis 25km/h
Klasse L - Land - und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h

 

 

 

 

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