Amtlicher Antrag
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt
werden. Die Behörde holt die Auskunft aus dem
Bundeszentralregister ein und lässt dann in der
Bundesdruckerei den Führerschein drucken. Dieser Vorgang
dauert 4-6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung
in der Fahrschule schon stattfinden. Für den Antrag sollten
folgende Dinge möglichst zu Beginn der Ausbildung vorgelegt
werden, um am Ende nicht auf die Prüfungsgenehmigung warten
zu müssen.
- Sehtestbescheinigung
- 1 Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse A direkt
-
Ab 25 Jahre
Klasse A beschränkt
-
Ab 18 Jahre
Klasse A1
-
Ab 16 Jahre
Klasse B
-
Pkw und Kfz bis 3,5t
Klasse BE
-
Züge aus B-Zugfahrzeug und
Anhänger über 750kg zGM (sofern Zug nicht unter B fällt)
Klasse M
-
Zweirädrige Kleinkrafträder bis
50ccm und 45km/h
Klasse S
-
Dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45km/h (z.B. Quad)
Prüfbescheinigung
-
Mofa bis 25km/h
Klasse L
-
Land - und Forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bis 32km/h